ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

 

Berglage
Das UrlaubZuhause

Schützenstraße 3
38700 Braunlage

Stand 01.06.2021

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über ein Apartment Berglage-Das UrlaubZuhause (nachfolgend auch Vermieter genannt) ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist.

Das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Eine nicht genehmigte Beherbergung weiterer Gäste wird nachträglich mit dem zweifachen Übernachtungspreis berechnet. Die Gesamtzahlung bzw. Anzahlung und Schlusszahlung müssen vor der Anreise auf dem Konto von Berglage eingegangen sein, um Zugang zu der gebuchten Ferienwohnung zu erhalten.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Bettwäsche, Handtücher, Strom, Heizung, Wasser) enthalten.

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Für den Aufenthalt in unseren Ferienobjekten sind Ihre persönlichen Zugangscodes nur innerhalb dieser Zeiten gültig.

Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Sollte sich das Apartment nach der Abreise nicht in einem besenreinen Zustand befinden, sondern einen erheblichen Reinigungsmehraufwand erfordern, so wird dieser dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.

Der Mieter hat noch vor Abreise zu erledigen: Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers.

4. Kurtaxe

Das Beherbergungsunternehmen übernimmt für seine Gäste die Abwicklung anfallender Kurbeiträge mit der zuständigen Kurverwaltung. Hierbei ist zu beachten, dass die Kurbeiträge bei einer Zahlungsabwicklung über Buchungsportale in der Regel nicht inkludiert sind und in jedem Fall direkt an das Beherbergungsunternehmen gezahlt werden müssen. Die Gäste sind zu allgemeiner Rücksichtnahme aufgefordert.

5. Inventar

Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Die Gäste sind dazu verpflichtet, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigungen sind diese ersatzpflichtig, sofern der Schaden schuldhaft verursacht worden ist.

6. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe, soweit bei Online – Buchungsportalen nicht anders angegeben, zu leisten:

Es gelten folgende Bedingungen:

– 100% Erstattung bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor Anreise.
– 50% Erstattung bei Stornierungen bis zu 15 Tagen vor Anreise.

Keine Erstattung bei Nichtanreise und Nichtnutzung des Mietobjektes.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

7. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung nicht an die Hausordnung hält oder die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

9. Pflichten des Mieters

Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern Schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen

Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

10. Haftung des Vermieters

10.1 Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

10.2 Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.

10.3 Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.

Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

11. Internetzugang

Das Aparment verfügt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internetzugangs. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

 12. Tierhaltung

Eine Tierhaltung ist nicht gestattet.

13. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

14. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sind Rundfunk-, Fernseh-, und sonstige Audiogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

15. Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichts- stand hat. Im Falle des Beherbergungsunternehmens ist dies das Amtsgericht Hannover.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Beherbergung notwendig ist.

17. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der aufgezählten Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Juni 2021 in Kraft und werden mit der Buchung einer unserer Apartments verbindlich anerkannt.